B: Führerscheinklasse für PKW
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Stunden:
Theorie
- Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten: 12 / bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 2
Praxis
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Nachtfahrt: 3
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
ANHÄNGERREGELUNG
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
BE: Führerscheinklasse große Anhänger
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Vorbesitz der Klasse B
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
NUR PRAKTISCHE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG
Stunden:
Praxis:
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3
- Autobahnfahrt: 1
- Nachtfahrt: 1
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGERN ODER SATTELANHÄNGER
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
B96: Führerscheinklasse kleine Anhänger
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Vorbesitz der Klasse B
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
keine Prüfung nötig, wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
Stunden:
- besondere Schulung mit 7 Stunden, davon 2,5 Theorie und 4,5 Praxis
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGER
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg